"Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer." Lucius Annaeus Seneca
I.Sprachkompetenzprüfung
Die Prüfung ist für alle KandidatInnen verbindlich. Sie wird bewertet und ist Teil des Zulassungsverfahrens.
II. Eignungsprüfungen
Eignungsprüfungen erfüllen eine Doppelfunktion:
A: Wir lernen unsere KandidatInnen kennen.
B: Sie finden heraus, ob Ihnen Musik, Zeichnen und Sport tatsächlich Spaß machen. Danach wissen Sie, dass ihr Studienwunsch Ihrer Persönlichkeit entspricht.
1. Musik, Zeichnen, Sport:
1. 1 Musik:
- Vorsingen eines Liedes eigener Wahl;
- Nachsingen, Nachahmen rhythmischer Sequenzen;
- eine Zeichnung mit Gegenständen, die die Kommission festlegt;
- Turnübungen auf Anweisung.
1. 2 Zeichnen:
1. 3 Sport:
2. Aussprache:
- Vortrag eines Gedichtes
- Ungezwungenes Gespräch
*Nach den Eignungsprüfungen werden KandidatInnen entweder “zugelassen” oder “abgelehnt”. Ein/e Kandidat/in der/die bei einer Eignungsprüfung abgelehnt worden ist, gilt als abgelehnt.
*AbgängerInnen des Pädagogischen Lyzeums oder bereits praktizierende qualifizierte LehrerInnen sind von den Eignungsprüfungen befreit, nicht jedoch von der Deutschprüfung.